Viertens: Der Mann, der ins Gerede gekommen ist, ist ein öffentlicher Sünder. D.h. er schämt sich nicht, Schlechtes zu tun, sondern rühmt sich sogar noch seiner üblen Taten, findet Geschmack an seinem Unrecht, begeht seine Schandtaten in aller Öffentlichkeit ohne sich dessen zu schämen.
So kann Zuträgerei in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt sein, wenn es ohne jeden bösen Unterton und nur um der Wahrheit und der guten Sache willen geschieht. Anderenfalls verzehrt Zuträgerei, so wie Feuer das Holz verzehrt, auch alle guten Werke.
Wer ein Ohrenbläser gewesen ist, oder einem solchen willig sein Ohr geliehen hat, der muss sagen

und danach, sobald er den Menschen sieht, über den er geklatscht hat, zu ihm sagen: »Bitte, trage mir nichts nach!*«

Said Nursi
Türkçe
English
العربية
Pyccĸий
français
Español
italiano
中文
日本語
Қазақ
Кыргыз
o'zbek
azərbaycan
Türkmence
فارسى